(1) Leistungsbeschreibung und Vertragsstruktur
land.immo bietet Nutzern die Möglichkeit, über die Plattform eine Ermittlung der Eigentümerverhältnisse für bestimmte Grundstücke oder Flurstücke zu beauftragen. land.immo tritt hierbei ausschließlich als Vermittlerin auf. Der Vertrag über die eigentliche Ermittlungsdienstleistung kommt unmittelbar zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen externen Dienstleister (einer zugelassenen Detektei, nachfolgend „Dienstleister“) zustande. land.immo ist nicht zur Erbringung der Ermittlungsleistung verpflichtet.
(2) Beauftragung und Einbeziehung von Dritt-AGB
Die Beauftragung erfolgt, indem der Nutzer die erforderlichen Objektdaten angibt und den Button zur kostenpflichtigen Beauftragung anklickt. Im Rahmen dieses Prozesses hat der Nutzer neben diesen AGB auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters zu akzeptieren. Mit der Bestätigung des Auftrags durch den Dienstleister (bzw. durch land.immo in dessen Namen) ist der Vermittlungsvertrag mit land.immo sowie der Dienstleistungsvertrag mit dem Dienstleister geschlossen.
(3) Berechtigtes Interesse und Zweckbindung
Der Nutzer ist verpflichtet, im Bestellprozess ein berechtigtes Interesse (z. B. konkretes Kauf-, Pacht- oder sonstiges berechtigtes Erwerbsinteresse) an der Eigentümerermittlung anzugeben. Eine missbräuchliche Nutzung des Services, insbesondere zu Zwecken der Überwachung oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, ist untersagt. Der Nutzer stellt land.immo von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unbefugten oder rechtswidrigen Abfrage der Daten resultieren.
(4) Vergütung und erfolgsabhängige Abrechnung
Die Vergütung für die Eigentümerermittlung ist eine Einmalzahlung, die ausschließlich im Erfolgsfall geschuldet ist. Der Nutzer leistet den vor Auftragserteilung ausgewiesenen Gesamtpreis zunächst als Vorauszahlung an den Dienstleister. Ein Erfolgsfall liegt vor, wenn der Dienstleister verwertbare Eigentümerdaten oder Kontaktinformationen zum betreffenden Grundstück ermittelt und über die Plattform bereitstellt. Schlägt die Ermittlung fehl, erhält der Nutzer die Vorauszahlung nach Maßgabe der im Bestellprozess ausgewiesenen Zahlungs- und Rückabwicklungsbedingungen zurück.
(5) Zahlungsabwicklung und Abrechnung
Die Zahlungsabwicklung erfolgt direkt zwischen dem Nutzer und der beauftragten Partner-Detektei per Vorkasse. land.immo tritt hierbei ausschließlich als Vermittler auf.
Zahlung vorab: Der Nutzer ist verpflichtet, den vereinbarten Betrag nach der Beauftragung vorab per Banküberweisung direkt auf das angegebene Konto der Partner-Detektei zu überweisen.
Erfolgreiche Ermittlung: Verläuft die Ermittlung erfolgreich, stellt die Partner-Detektei dem Nutzer eine entsprechende Rechnung aus. Der vorab überwiesene Betrag wird mit dieser Rechnung verrechnet.
Erfolgloser Ausgang: Schlägt die Ermittlung fehl, wird der vorab überwiesene Betrag von der Partner-Detektei vollständig an den Nutzer zurücküberwiesen. Ansprüche des Nutzers gegen land.immo sind in diesem Fall ausgeschlossen.
(6) Ausschluss des Widerrufsrechts (Reine B2B-Verträge)
Das über land.immo vermittelte Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an Selbstständige und Gewerbetreibende.
Wichtiger Hinweis: Da die Verträge über die Dienstleistung ausschließlich mit Unternehmern und nicht mit Verbrauchern (§ 13 BGB) geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird weder durch land.immo noch durch die Partner-Detektei eingeräumt.
(7) Haftungsausschluss
Da land.immo lediglich als Vermittlerin agiert, übernimmt land.immo keine Gewähr oder Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der vom Dienstleister übermittelten Daten. Die Haftung von land.immo beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Vermittlung und die technische Abwicklung der Zahlung.